Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechende Angaben zu machen und ihre fachliche Eignung gemäß VOB/A § 6, Absatz 3, Punkte 2a bis 2i (Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre mit Angabe eines Ansprechpartners und Telefonnummer) bei Angebotsabgabe zu belegen.
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes entsprechend dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom 30.08.2001.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.