Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „KEV 179 - Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt) mit dem Angebot vorzulegen.