Präqualifikation / Eignungsnachweise
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen: Nachweis Güteschutz Kanalbau mind. AK 3, S 27, S 42; Eignung nach DVGW-Regelwerk: GW 301 W3 pe