Sicherheiten / Bürgschaften
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werksleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung und Gütesicherung des Unternehmens) nachweisen.
Sicherheiten: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).