Mehr Details
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern in konventioneller Bauweise in der Königstraße 42, 24159 Kiel - VOEK 172-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern in konventioneller Bauweise in der Königstraße 42, 24159 Kiel - VOEK 172-23🏆 s2n-architekten (Stiebe + Klose) Part. mbB · Kiel
- s2n-architekten (Stiebe + Klose) Part. mbB · Kiel
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern in der Königstraße 42, 24159 Kiel. Die Auftraggeberin plant die Vergabe der Leistungsphasen 2-9 HOAI in einer stufenweisen Beauftragung. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses, Abriss und Neuerrichtung an gleicher Stelle eines Mehrfamilienhauses als Generalplanungsleistungen, begleitende technische Beratungsleistungen, aufbauend auf die bestehende Planung zum Vorbescheid. Hierbei wird der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen die Methode des digitalen Planens; BIM, nutzen. Die im Rahmen der Stufe 1 erarbeiteten Planungsergebnisse sind als Bestandteil der für das TU-Vergabeverfahren zu erstellenden Vergabeunterlagen vorzusehen. Der Leistungsschwerpunkt für den Generalplaner in Stufe 2 (Leistungsphasen 5-7, Ausführungsvorbereitung, schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung, Leitdetailplanung) liegt in der inhaltlichen Bearbeitung zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. bei der Auswahl des TU. Die Vorbereitung des Teilnahmewettbewerbs zur Durchführung eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens einschließlich der Erstellung detaillierter technischer Vergabeunterlagen mit den durch die Auftraggeberin vorgegebenen Leistungsbausteinen bildet hierbei die Grundlage. Die Leistungsstufe 3 (Leistungsphasen 8-9) umfasst den Planungs- und Bauausführungszeitraum bis zur schlüsselfertigen Gebäudeübergabe. Zur Kontrolle der an den TU vergebenen Leistungen (gemäß Vertrag und Funktionaler Leistungsbeschreibung) werden unterstützende Leistungen im Sinne einer Qualitätssicherung und eines Projektcontrollings erbracht. Der Abruf der Leistungsstufen 2 und 3 ist optional.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Konzept zur Herangehensweise und Umsetzung des Vorhabens (siehe Anlage A-04 - Bestandteil der Vergabeunterlagen) 0,5 %Qualität
-
Honorar 0,5 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
-
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 202 Tage nach Fristende
Auftragnehmer s2n-architekten (Stiebe + Klose) Part. mbB1 Veröffentlichung
- 02.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.685 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →