AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauhaupt (Rohbau) - Los 05, Neubau Kindertagesstätte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Glashütte
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Glashütte; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 42; Postleitzahl: 01768; Ort: Glashütte; Land: DE; Telefon: +49 35053-45-0; Fax: +49 35053-47142; Internet-Adresse: www.glashuette-sachs.de; E-Mail: stadtverwaltung@glashuette-sachs.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Bauleistung e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Neubau Kindertagesstätte Reinhardtsgrimma; Straße, Hausnummer: Gartenstraße 18; Postleitzahl: 01768; Ort: Glashütte, OT Reinhardtsgrimma; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Los 5 - BAUHAUPT (Rohbau) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Ausschreibungsunterlagen Als Grundlagen zur Ermittlung des Angebotspreises sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und zwingend zu beachten: - Grundriss EG, Plan-Fundamente, Dachaufsicht mit Deckenplan v.o., Baustelleneinrichtungsplan - Lageplan mit eingetragenem Gebäude, Schnitte: SN 1a und b, SN2, SN3, Details: DT_400, 401, 402 - Schal- und Bewehrungspläne, Standsicherheitsnachweis - Formblätter VHB 121, 124, 211, 212, 213, 214, 215, 221, 222, 233, 234 - Leistungsverzeichnis in PDF und GEAB X84, P84 Angebotsabgabe: Neben den im Angebotsschreiben aufgeführten Papier-Unterlagen (ausgefülltes LV, Formulare 213, 124, 221/222, 233, ggf. 234 und Urkalkulation) ist ein Datenträger mit dem Angebots-Leistungsverzeichnis im Dateiformat GAEB.P84 oder GAEB.X84 zwingend zu übergeben. Allgemeine Vorbemerkungen gemäß VOB/C Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Leistungen zur Herstellung eines Rohbaus für den Neubau einer Kindertagesstätte. Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als komplette Leistung, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien und Nebenleistungen. Ebenso ist die Gewerke spezifische Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sie wird nicht als gesonderte Position aufgeführt. Die Baustelle ist von Ihnen allgemein einzurichten und zu sichern. 01. Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle: 01768 Glashütte, OT Reinhardtsgrimma, Gartenstraße 18 Die Baustelle liegt am Rande des Ortes Reinhardtsgrimma. Die Zufahrt erfolgt über eine öffentliche Straße, es liegen keine Einschränkungen vor. 0.1.2 Der AN kann sich eigenständig im Zuge der Angebotskalkulation vor Ort ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen. Nachträgliche Forderungen können nicht geltend gemacht werden. 0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlage: Als vorbereiteter Bauten Stand wird Ihnen die fertige OK der Streifenfundamente und die fertige Baugrundverbesserung übergeben. Ebenfalls sind alle Grundleitungen und sonstige die Bodenplatte durchdringende Leitungen vorbereitet. Die Übergabe dieser Leistungen ist an einen Termin (ca. eine Woche vor Baubeginn) zeitgleich mit der Beprobung der Aufschüttungen eingeplant. An diesem Termin werden die Plattendruckversuche aus der Aufschüttung gemacht. Es wird eine Anwesenheit von Ihrem Fachbauleiter erwartet damit die Oberflächen sich danach gleich in Ihre Verantwortung übergeben. 0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Das Grundstück grenzt auf einer Seite an öffentliche Zufahrtsstraße. Unterhalb der Gartenstraße 18 befindet sich ein bebautes Privatgrundstück, oberhalb ist eine Grünfläche. Die Baustelle ist zum Zeitpunkt des Beginns noch nicht eingerichtet und nicht mittels eines Bauzaunes abgetrennt bzw. abgeschlossen. Ihre erste Leistung wird somit das Einrichten und sichern der Baustelle sein. 0.1.5 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser: Baustrom ist ab KW 26 eingerichtet und folgend eingerichtet: Nenngröße 30 kW, bestückt mind. mit: - 1 St. Drehstromzähler - 1 St. CEE-Steckdose 63 A, 5polig - 1 St. CEE-Steckdose 32 A, 5polig - 2 St. CEE-Steckdose 16 A, 5polig - 5 St. Schutzkontakt-Steckdose 16 A, 2polig Es ist vorgesehen, dass bis zum Beginn der Arbeiten durch die WVW (Wasserversorgung Weißeritzgruppe) der Trinkwasseranschluss im Zählerschacht bereitgestellt wird. Hier kann durch den AN der Wasseranschluss erfolgen. Bei Verzögerungen durch die WVW hat der AN das Bauwasser mittels eines Hydranten in der Straße zu beziehen. Diese Arbeiten sind im LV als Bedarfsposition beschrieben. 0.1.6 Es liegt eine Baugrunduntersuchung vor, die dem AN zur Verfügung gestellt werden kann. Diese bezieht sich auf eine Tiefe bis 2,80 m 0.1.7 Hydrologische Werte liegen nicht vor. 0.1.8 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften: sind, zur Zeit nicht bekannt 0.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Im vorliegenden Objekt sind keine abwassertechnischen Anlagen vorhanden. Verschmutzte Abwässer sind in Behältern des AN aufzunehmen, geordnet und nachweislich zu entsorgen. Der Nachweis ist vorzulegen. 02. Angaben zur Ausführung 0.2.1 Angaben zum Gebäude Entnehmen Sie den Plänen und Beschreibungen die dieser Ausschreibung beiliegen. 0.2.2. Fachbauleiter Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden, vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein. Er hat in die unmittelbar auszuführenden Arbeiten einzuweisen und alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen, die wöchentlich der Objektüberwachung vorgelegt werden. 0.2.3. Bauzeitenplan / Ablaufplan Mit Auftragsvergabe wird dem AN ein genauer Bauablaufplan übergeben. Der AN hat auf dieser Grundlage innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen verbindlichen Feinablaufplan zu erarbeiten, vorzulegen und mit der AG-Bauleitung abzustimmen. Vorgesehen sind die Arbeiten in vier Schritten: 1. Baustelle einrichten und Sichern 2. Herstellung Bodenplatte 3. Herstellung der Wände (auch Gerüstarbeiten) 4. Herstellung der Dachdecke 5. Abdichtungsarbeiten (Bodenplatte) 0.2.4 Baustelleneinrichtung Flächen für Lager-, Abstellflächen sowie Baustelleneinrichtungen sind nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzurichten. Dabei ist der BE-Plan des Hochbauplaners maßgebend. Es ist sparsam mit dem benötigten Raum umzugehen um gegenseitige Behinderungen zu minimieren. 0.2.5 Sauberhaltung Baustelle Der AN zu einer arbeitstäglichen Sauberhaltung der Baustelle verpflichtet. Durch die Gewerke verursachter Müll/ Unrat ist spätestens bis zum Feierabend zu beräumen. Anfallende Kosten werden sonst auf alle Gewerke umgelegt. 0.2.6 Kalkulationsgrundlagen Auch wenn in der Leistungsposition die Vorgänge "Herstellen, Liefern, Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach DIN-Normen der ATV_VOB, Teil C, als beschrieben. 0.2.7 Tiefbauarbeiten Die Schachtarbeiten wie Aushub der Rohrgräben, das Verfüllen der Gräben etc, werden durch das Gewerk Tiefbau innerhalb der Fundamentarbeiten ausgeführt. Notwendige Abstimmungen als Ergänzung zur Bauberatung sind eigenständig zu führen und einzukalkulieren. 0.2.8 Entsorgung Der bei den Arbeiten anfallende Abfall ist täglich zu entsorgen. Die Entsorgungskosten liegen ausschließlich beim AN. 03. Technische Angaben der Gebäudeheizung Das Gebäude soll ausschließlich über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit einer Gesamtleistung von 35 kW versorgt werden. Es ist eine Wärmepumpe mit folgenden Anschlusswerten geplant: Wärmeleistung / Leistungszahl: B0/W35 34,8,0 kW / 4,8 g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 14.07.2025, Ende: 08.01.2026, Zwischentermone entsprechend Bauzeitenplan j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. nicht zugelassen k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. nicht zugelassen l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3178739/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 02.06.2025, 11:30 Uhr; Bindefrist: 31.07.2025 p) Angebote sind schriftlich (Papierform) zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 02.06.2025, 11:30 Uhr; Ort: Vergabestelle, siehe a); Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Besondere Vertragsbedingungen, siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen: Vorlage von 3 Referenze, die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der ausgeschriebenen Leistung des jeweiligen Loses, Gewerbeanmeldung, Handeslregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A), Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 39; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE; E-Mail: post@lds.sachsen.de Baumeisterarbeiten
Vergabe-Status
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