AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23898352/

Vergebener Auftrag, Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen - Los 40 - Erstausstattung

Notice-ID: 23898352

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung der Stadt Regis-Breitingen
Veröffentlicht
26.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Vergebener Auftrag, Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen - Los 40 - Erstausstattung 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung der Stadt Regis-Breitingen; Straße, Hausnummer: Rathausstraße 25; PLZ: 04565; Ort: Regis-Breitingen; Land: Deutschland; Telefon: +49 34343-71818; Fax: +49 34343-71830; E-Mail: herrzetzsche@stadt-regis-breitingen.de 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: 25 - B - 040 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 39161000-8; Art und Umfang der Leistung: Erstausstattung für 2 Gruppenräume, 1 Abstellraum, 1 Garderobe, 2 Sanitärräume als Ergänzung der Bestandsmöblierung 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Flurstück 1063/16 und 1043/6; Straße, Hausnummer: Am Stadion 20; PLZ: 04565; Ort: Regis-Breitingen; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 25.09. - 26.09.2025 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: Mobama GmbH; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 5b; PLZ: 04808; Ort: Lossatal / OT Thammenhain; Land: Deutschland 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 20.06.2025 Möbel (Sonstige),Möbel (Kindertagesstätten)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).