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Übernahme und Verwertung von mineralischem Bauschutt und Asphalt im Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMineralischer Bauschutt und Asphalt - Stadtgebiet Nord🏆 ERA Gladbeck GmbH · Gladbeck
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Los 2 VergebenMineralischer Bauschutt und Asphalt - Stadtgebiet Süd🏆 ERA Gladbeck GmbH · Gladbeck
- ERA Gladbeck GmbH · Gladbeck
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistungsumfang: Übernahme und Verwertung von mineralischem Bauschutt und teerfreiem Asphalt.
- Leistungszeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, mit Option bis 31.12.2029.
- Geschätzte Gesamtmenge: ca. 16.590 Tonnen für den gesamten Zeitraum inklusive Option.
- Erforderlich sind Nachweise über die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Abfälle.
- Erfüllungsort und Ort des Auftraggebers ist Gelsenkirchen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Bauabfällen (Bauschutt) und Asphalt (teerfrei) durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein. Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029) Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt ca. 16.590 t angenommen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis (Gesamt-Netto-Wertungssumme) 70 Pkt.Kosten
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots.
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Entfernung zur (ersten) Übernahmeanlage 30 Pkt.Kosten
Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ERA Gladbeck GmbH1 Veröffentlichung
- 03.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 463 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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