AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 10:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/238f2bd4-a9c0-455c-b140-a51b445d0f28/

Tunnelleuchten für die Grundinstandsetzung

Notice-ID: 238f2bd4-a9c0-455c-b140-a51b445d0f28 · Procedure-ID: a5e204ac-ca26-4652-b1b0-952c41ed5495

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
03.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31521000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.441.251 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA), über die Lieferung von modularen Tunnelleuchten nach Vorgabe der HHVA. Die benötigten Leuchten müssen für den Einsatz in verschiedenen Tunnelanlagen im Hamburger Stadtgebiet ausgelegt werden können (Grundinstandsetzungsmaßnahmen), für die Ergänzung des Anlagenbestands sowie für den einzelfallbezogenen Ersatz schadhafter Leuchten. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens jedoch ab 24.02.2026 für eine Laufzeit von zwei Jahren zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.02.2026
Zuschlagsentscheidung
21.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Finanzbehörden, Interner Service und Steuerung Abt. 14, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).