AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 02:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23a13bf8-e7ab-4b91-a898-134547b3df4f/

Geländepflege an der Windmessstelle Bastorf-Käsdorf, Sensor- und Geländepflege an den Wetterstationen Chemnitz, Görlitz, Gera-Leumnitz, Marienberg, Eisenach, Seehausen und der Stadtklimastation Dresden-Neustadt und dem Radar-Standort Ummendorf sowie der Hausmeisterservice inklusive Leerstandsreinigung an der Wetterstation Seehausen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Notice-ID: 23a13bf8-e7ab-4b91-a898-134547b3df4f · Procedure-ID: 3a448a19-d432-4d6f-8d6c-36220cd48949

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Veröffentlicht
09.12.2025
Frist (Submission)
20.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Geländepflege an der Windmessstelle Bastorf-Käsdorf, Sensor- und Geländepflege an den Wetterstationen Chemnitz, Görlitz, Gera-Leumnitz, Marienberg, Eisenach, Seehausen und der Stadtklimastation Dresden-Neustadt und dem Radar-Standort Ummendorf sowie der Hausmeisterservice inklusive Leerstandsreinigung an der Wetterstation Seehausen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
101 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).