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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Errichtung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen für den Landesbetrieb Verkehr
BVC Altona · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag für den Landesbetrieb Verkehr (LBV) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2030 über die Reinigung, Instandsetzung und Neuinstallation von Verkehrszeichen auf den vom LBV bewirtschafteten Parkflächen in Hamburg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Reinigung, Instandsetzung und Neuinstallation von Verkehrszeichen auf Parkflächen in Hamburg über 5 Jahre.
- Rahmenvereinbarung mit geschätztem Gesamtwert von 445.000 EUR, offenes Verfahren.
- CPV 63712000 deutet auf Verkehrszeichendienstleistungen hin; Erfüllungsort Hamburg.
- Auftraggeber ist der Landesbetrieb Verkehr Hamburg (öffentliche Einrichtung), vertreten durch BVC Altona.
- Standardanforderungen für Dienstleistungen: Nachweis von Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und angemessene Versicherung erforderlich.
Rahmenvereinbarung für Reinigung, Instandsetzung und Neuinstallation von Verkehrszeichen auf Parkflächen des Landesbetrieb Verkehr Hamburg (2026–2030), geschätzter Wert ca. 445.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Allgemeine Nachweise und Unterlagen • Firmenangaben • Angabe zur Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung • Angabe zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers Eignungsnachweise • Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht) • Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Angabe von Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Erklärungen zur Einhaltung der Ausführungsfrist • Bescheinigung (Zertifikat) über die Qualifizierung für die Ausführung der Arbeiten
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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