AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 18:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23bfb6a4-ed70-4e3a-98f0-f892b6fa2a08/

Universität zu Köln - Gebäude- und Inhaltsversicherung

Notice-ID: 23bfb6a4-ed70-4e3a-98f0-f892b6fa2a08 · Procedure-ID: ef5679c9-2a94-4fdb-86b3-39d12f89d657

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität zu Köln, Köln
Veröffentlicht
21.11.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66515000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein bereits laufendes Vergabeverfahren, welches in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt wurde. Es handelt sich also nicht um ein neues Verfahren. Die ursprüngliche Bekanntmachungsnummer lautet: 621810-2024 Begründung: Da wir bisher keine Angebote im o.g. Verfahren erhalten haben, was möglicherweise auf knappe Ressourcen der Branche im laufenden Endjahresgeschäft zurückzuführen ist, hat sich der Auftraggeber dazu entschieden, die Bieter erneut aufzufordern ein Angebot abzugeben. Die Angebotsfrist endet am 10.12.2024 um 11:00 Uhr.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Spruchkörperschaft, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).