AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 19:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23d37dd6-e41b-40b7-8ee9-8f03c774bf76/

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Notice-ID: 23d37dd6-e41b-40b7-8ee9-8f03c774bf76 · Procedure-ID: 2f87654e-3da1-4643-8769-8e1159811db7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wehringen, Wehringen
Veröffentlicht
22.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
795.834 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Grundschule Wehringen ist derzeit in einem 3-geschossigen Baukörper aus den 1970er Jahren untergebracht. Aufgrund steigender Schülerzahlen erfüllt dieser nicht mehr den räumlichen Bedarf, es werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. In unmittelbarer Nachbarschaft neben dem derzeit für die Grundschule genutzten Gebäudes befindet sich noch das alte Schulbauwerk aus den 1950er Jahren, welches aktuell den Kindergarten beherbergt. Da die Gemeinde einen neuen Kindergarten in Betrieb genommen hat, wird dieses Gebäude frei, verfügt jedoch ebenso nicht über die Kapazitäten, um die geplante Grundschulnutzung aufzunehmen. Es wurde daher eine Machbarkeitsstudie zur Projektentwicklung in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, welche Möglichkeiten der Gemeinde zur Realisierung Ihres Projektziels offenstehen. Im Ergebnis hat sich der Gemeinderat für die Variante eines Ersatzneubaus entschieden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.01.2024
Angebotsspanne
689.000 – 833.141 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).