🕒Angebote bis 29.10.2026, 10:01 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber.
Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein.
Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde.
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Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinr
Vollständige Beschreibung (5.354 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Lieferung von 100 % Ökostrom für ca. 499 Abnahmestellen in Schleswig-Holstein.
Aufteilung in 2 Lose mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh.
Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien und Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien.
Berücksichtigung von Toleranzbändern (±10%) und Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung.
Abschluss eines Rahmenvertrags pro Los mit einem Anbieter.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von 100 % Ökostrom für ca. 499 Abnahmestellen von öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, aufgeteilt in 2 Lose mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
🌱Grüne Beschaffung
Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Preis100 %
12. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) für Los 1 einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2024-2025) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung). Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Umweltmanagement-Maßnahmen
11. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Ökostroms. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
10. Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung. Bitte nutzen Sie Anlage 4 der Leistungsbeschreibung.
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
9. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Nachunternehmer-Anteil
7. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Nachunternehmer-Anteil
8. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Die GMSH behält sich vor, Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Sicherheit & Versorgung
Versorgungssicherheit
4. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres je Los mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Referenzen
„Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge.“
Historischer Durchschnitt aus 42.919 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen88%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.079 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: