AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 12:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24130480/

Bergener Wohnungsgesellschaft mbH: Neubau Wohnhaus mit 8 WE

Notice-ID: 24130480

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Stammdaten

Auftraggeber
Bergener Wohnungsgesellschaft mbH
Veröffentlicht
16.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Auftraggeber Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland, Bergener Wohnungsgesellschaft mbH, Markt 11, 18528 Bergen, Deutschland geben in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer POL-2025-07-09-BEWO zu der am 10.07.2025 06:58 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3215683) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Bergener Wohnungsgesellschaft mbH: Neubau Wohnhaus mit 8 WE" folgende Berichtigung bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Angebotsfrist wird vom 22.07.2025 um 07 Uhr geändert auf: 29.07.2025 um 07:00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dimieff Baumeisterarbeiten,Zimmerer/ Holzbau,Dachdeckung/ Dachabdichtung,Klempner,Trockenbau,Fliesen/ Platten,Maler,Heizung,Sanitär,Elektro ,Klimatechnik-/ Lüftungstechnik

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).