Präqualifikation / Eignungsnachweise
Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Nach § 6 a VOB/A Zusätzliche Nachweise der Eignung wie folgt: -
Bieter für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Gütesicherung (bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung) besitzen und nachweisen.