Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen; Eintragung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de) ODER nicht präqualifizierte Unternehmen; Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters: mit Angaben des Bieters gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2, Buchstabe a-i