AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 11:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/241a5d6f-a51c-4e88-94ee-0bb72e8d96b8/

Sammelbeschaffung von Tablets für die digitale Einsatzführung für die Feuerwehren in den sächsischen Landkreisen Nordsachsen, Görlitz und Bautzen

Notice-ID: 241a5d6f-a51c-4e88-94ee-0bb72e8d96b8 · Procedure-ID: 08426128-de6f-45e8-8162-1e6e8f01e9bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Nordsachsen, Torgau
Veröffentlicht
22.06.2026
Frist (Submission)
29.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213200 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sammelbeschaffung von Tablets für die digitale Einsatzführung für die Feuerwehren in den sächsischen Landkreisen Nordsachsen, Görlitz und Bautzen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Angebotssumme netto (siehe Excel-Datei "Preisblatt" für Los 1)

Erfüllungsort
Torgau

Los 2 — Angebotssumme netto (siehe Excel-Datei "Preisblatt" für Los 2)

Erfüllungsort
Görlitz

Los 3 — Angebotssumme netto (siehe Excel-Datei "Preisblatt" für Los 3)

Erfüllungsort
Bautzen

Vertragslaufzeit

Beginn
25.09.2026
Ende
10.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).