AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.06.2026 22:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2421d9ef-9edd-4c2d-9283-c0bc1590ceaa/

Bereitstellung, Einführung und Pflege einer Zeitwirtschaftslösung

Notice-ID: 2421d9ef-9edd-4c2d-9283-c0bc1590ceaa · Procedure-ID: 21795f39-db43-4a76-8d10-b0a21a383d54

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Heidekreis, Der Landrat, Soltau
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
29.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
CPV-Code
72263000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Einführung einer neuen Zeitwirtschaftslösung, welches den tariflichen Anforderungen der TVÖD VKA, den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), der Arbeitszeitverordnung für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO) sowie den internen Organisationslinien und - anforderungen des Heidekreis entspricht. Ziel ist eine moderne, transparente und revisionssichere Zeiterfassung und - bewirtschaftung. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die Bereitstellung der Software und der erforderlichen Nutzungsrechte, die Einführung und Parametrierung, die Integration in die vorhandene Systemumgebung, die Datenmigration, die Umsetzung der Schnittstellen, die Durchführung von Test und Pilotierungen, die Schulung sowie die vereinbarte Softwarepflege und den Support.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).