AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 12:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24233086/

Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Werk St. Wendel, Erneuerung Trinkwasserversorgungsleitung vor Halle 43

Notice-ID: 24233086

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Staatliche Hochbaubehörde Saarbrücken
Veröffentlicht
06.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45111290-7 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Öffentliche Ausschreibung Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Werk St. Wendel Erneuerung Trinkwasserversorgungsleitung vor Halle 43 Circa 65 m Bauzaun aufstellen, vorhalten, räumen Circa 18 m Rohrvortrieb im Horizontalspülbohrverfahren (HDD) Circa 70 m³ Aushubarbeiten für Wasserversorgungsleitungen Circa 43 mDruckrohr aus duktilem Gusseisen für Trinkwasser, DN 125, verlegen Circa 4 Stück Absperrschieber, aus Gusseisen, liefern und montieren, einschließlich Einbaugarnitur und Straßenkappen Circa 70 m³ Leitungsgraben verfüllen Circa 20 m² Asphaltbelag, D 25-30cm, herstellen Circa 50 m² Pflasterdecke, aus Pflastersteinen aus Beton, Dicke 100 mm, seitlich lagernd, herstellen Vergabenummer:25A08833 Die vollständigen Vergabeunterlagen können Sie kostenlos unter https://www.saarland.de/ausschreibungen downloaden. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Ausschreibungen der Staatlichen Hochbaubehörde des Saarlandes. Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Werk St. Wendel, Werk St. Wendel, Erneuerung Trinkwasserversorgungsleitung vor Halle 43

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).