AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags von Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für den Bereich der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Stammdaten
- Auftraggeber
- Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als Kreispolizeibehörde, Bergisch Gladbach
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Frist (Submission)
- 19.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50118110 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätzter Wert
- 384.143 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags "Abschleppen und Sicherstellen von Kraftfahrzeugen durch die Polizei
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Gebietslos Burscheid
- Geschätzter Wert
- 161.227 €
Los 2 — Gebietslos Bergisch Gladbach
- Geschätzter Wert
- 123.842 €
Los 3 — Gebietslos Overath
- Geschätzter Wert
- 99.074 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 22 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).