AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage Zufahrtsstraßen Kulturhaus Böhlen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Böhlen
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Böhlen; Straße, Hausnummer: Karl-Marx-Straße 5; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE; Telefon: +49 34206-6090; Fax: +49 34206-60990; Internet-Adresse: www.stadt-boehlen.de; E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Starkstromanlagen / Bodenarbeiten e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Zufahrtsstraßen Kulturhaus Böhlen; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Austausch von 10 Betonmasten gegen konische Stahlmasten mit LED-Leuchtenkopf, inkl. sämtlicher notwendiger Installationsarbeiten. Herstellung von ca. 300m Kabelgraben (im Grünbereich) zur Verlegung von Kabelschutzrohr DN100. Einziehen von Erdkabel NYY 5x16mm². Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten nacheinander durchgeführt. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 29.09.2025, Ende: 12.12.2025 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3225295/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 02.09.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 03.10.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 02.09.2025, 11:00 Uhr; Ort: Böhlen; Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: Keine. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt gemäß § 16 VOB/B. Abschlagszahlungen werden bis zu 90% des Auftragswertes nach Prüfung ausgezahlt. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 39; Straße, Hausnummer: Braustraße 2; Postleitzahl: 04107; Ort: Leipzig; Land: DE Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor