AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Los 11 - Malerarbeiten der Sekundarschule Geschwister Scholl in 39596 Goldbeck
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Frist (Submission)
- 22.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Hospitalstr. 1 - 2 39576 Hansestadt Stendal Telefon: +49 3931-607947 Fax: +49 3931-607948 E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Internet: https://www.landkreis-stendal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65.1027/11/2025 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Sekundarschule "Geschwister Scholl", Friedrich-Ebert-Straße 19, 39596 Goldbeck f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 11 - Malerarbeiten Umfang der Leistung: 3.720m² Tapezieren von Wänden, 3.720m² Farbbeschichtung mit Dispersionsfarbe Wände, 500m² Buntsteinputz in einer Farbe, 990m Beschichtung Gipskarton-Deckenfries Breite ca. 30 - 40 cm, Farbbeschichtungen auf 50 St. Stahlblechtürzargen und auf 50m² Brüstungsgeländer g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 01.12.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 05.03.2027 weitere Fristen: Einzelfristen: 1. Bauabschnitt: 01.12.2025 bis 06.02.2026, 2. Bauabschnitt: 07.01.2027 bis 05.03.2027. j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1990ec4c5d4-3258040f647b7c9c Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 22.09.2025 um: 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 24.11.2025 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal - nicht öffentlich Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine, da die Eröffnung nicht öffentlich ist, da nur elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Es liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerkl_rung_zur_eignung_bauleistungen_final_internet_.pdf Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen: 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die o.g. Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis der Nachunternehmen anzugeben. Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmen wird auf die Einreichung der vorgenannten Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen) dieser Nachunternehmen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, die die Einreichung erforderlich machen bzw. die zu Zweifeln an der Eignung führen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der o.g. Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen) der/s entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben 1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/h. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung der Leistung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundensätze zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Lohntarifvertrag 2022 bis 2024 für das Maler- und Lackiererhandwerk Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen vom 16.12.2022 (Tarifvertrag im Sinne § 11 Abs. 1 Nr. 2 TVergG LSA) in Verbindung mit Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk(RTV) vom 30.03.1992 in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 28.04.2025 mit folgenden Tariflöhnen (Stundenlöhnen) in den entsprechenden Lohngruppen (L): L 1 = 20,28 Euro, L 2 = 18,44 Euro, L 3 (im 2. Gesellenjahr) = 17,52 Euro, L 3 (im 1. Gesellenjahr) = 16,60 Euro, L 4 = 15,67 Euro, L 5 = 14,75 Euro, L 6 und L 7 = 13,00 Euro, Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer = 13,00 Euro, Einstiegslohn für Gesellen = 15,55 Euro (Die Lohngruppen L 5, L 6 und L 7 sowie die Einstiegslöhne für ungelernte Arbeitnehmer und für Gesellen werden durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt in Höhe von derzeit 15,67 Euro ersetzt.) Es werden - wie hiervor dargestellt - einzelne Tariflöhne durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt. 2. Hinweise: 2.1 Alle unter w) zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen genannten vorzulegenden Unterlagen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Bei nicht fristgerechter Vorlage der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Unterlagen und der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA durch den Bestbieter (ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 2.2 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen. Maler
Vergabe-Status
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Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.09.2025
- Wertung
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