AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24359912/

Schloss Taucha - Sanierung Haus 9 - Los 305 Außentüren-fenster

Notice-ID: 24359912

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Taucha
Veröffentlicht
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Stadt Taucha, Schloßstraße 13, 04425 Taucha, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer H9-Los 305 zu der am 16.07.2025 07:18 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3218840) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Schloss Taucha - Sanierung Haus 9 - Los 305 Außentüren-fenster" folgendes bekannt: Die Ausschreibung mit der Vergabenummer H9-Los 305 zum Vorhaben Schloss Taucha - Sanierung Haus 9 vom 15.07.2025 wird gemäß § 17 VOB/A aufgrund der festgestellten Kostenüberschreitung nicht weitergeführt. Da das eingegangene Angebote eine Überschreitung von ca. 62% gegenüber der Kostenschätzung aufweist und auch nur ein Angebot eingegangen ist. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen ist eine Weiterführung der Ausschreibung unter den gegebenen Randbedingungen nicht wirtschaftlich und rechtlich gerechtfertigt, da der Angebotspreis die vorgesehenen Haushalts- bzw. Finanzierungsspielräume erheblich überschreiten würden. Das Vergabeverfahren wir neu aufgelegt, die Vergabeunterlagen werden überarbeitet und der Leistungsumfang angepasst. Fenster/ Türen (Holz),Fenster/ Türen (Kunststoff),Türen (Rauchschutz/ Brandschutz),Fenster/ Türen (Metall)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).