AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24377112/

Grundhafte Sanierung der Straße Equorder Weg und Bau zweier Haltestellen in Mehrum

Notice-ID: 24377112

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hohenhameln
Veröffentlicht
08.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
44113130 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Auftraggeber: Gemeinde Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln Bauvorhaben: Grundhafte Sanierung der Straße Equorder Weg und Bau zweier Haltestellen in Mehrum Ansprechpartner: Zentrale Vergabestelle Landkreis Peine Mail: vergabestelle@landkreis-peine.de Auftagsgegenstand: Straßenbau Ort der Ausführung: 31249 Hohenhameln, Ortschaft Mehrum Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Asphaltoberbau aufnehmen und laden 1025 m², Bordanlage aufbrechen 610 m, Pflaster aufnehmen und entsorgen 270 m², Bodenauskofferung und Entsorgung 1500 m³, Asphaltentsorgung VKB 250 t, Untergrundverbesserung 370 m³, Frostschutzschicht 250 m³, Schottertragschicht 270 m³, Busbord 40 m, Fahrgastunterstand + Stadtmobiliar 2 Stk, Bordanlage 590 m, Betonsteinpflaster Straße heidebraun/anthrazit 1300 m², Sanierung Hausanschlüsse incl. Kopfloch und Einbauteile 6 Stk Zeitlicher Bauablauf: Der Beginn der Arbeiten ist für Oktober 2025 vorgesehen. Die Bushaltestellen sind unabhängig der Bauabschnitte bis April 2026 vollständig fertigzustellen und schlusszurechnen. Besonderheiten zur Abrechnung: Die Abrechnung, die Rechnungsstellung und die Aufmaße sind getrennt nach Titel und Auftraggeber aufzustellen. Grundhafte Sanierung der Straße Equorder Weg und Bau zweier Haltestellen in Mehrum

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).