AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A
Stammdaten
- Auftraggeber
- Breitband Main-Kinzig GmbH
- Veröffentlicht
- 09.09.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch Weiße Flecken (Höfe und Weiler sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in"grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 ein Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit diesem Vergabeverfahren Generalunternehmerleistungen zum Bau des Gigabit-Netzes (FTTH) für zu erschließende Gebäude, bestehend aus zwei (2) Ausbauclustern ausgeschrieben. Der Ausbau dieser Cluster wurde bereits im Juni 2023 bzw. im Februar 2024 vergeben. Der Ausbau kann aber mit dem ursprünglich dazu beauftragten Unternehmen nicht fortgeführt werden. Die Leistungen wurden auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens unmittelbar an einen Auftragnehmer vergeben. Der Bau und die von dem Auftragnehmer zu übernehmende Genehmigungs- und Ausführungsplanung sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem vom Auftraggeber eingesetzten Planungsbüro Athanus Partners GmbH erfolgen. Wesentliche Materialien werden den beauftragten Bauunternehmen durch die Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A