AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Berufsfachschule für Pflegekräfte mit Betriebskindergarten, hier: Los 26 - Küchen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Borna
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Borna; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Bauleistung e) Ort(e) der Ausführung: Straße, Hausnummer: An der Wyhra 1; Postleitzahl: 04552; Ort: Borna; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Borna beabsichtigt den Neubau einer Berufsfachschule für Pflegekräfte (BFS) und einem Betriebskindergarten (BKG) am Standort An der Wyhra 1, Borna, gegliedert in Summe in drei Teilmaßnahmen. Die Teilmaßnahme 1 ist die Errichtung einer Berufsfachschule für Pflegekräfte für ca. 172 Schüler in Präsenz, aber einer Gesamtschülerzahl von ca. 435 Schüler im dualen Beschulungssystem. Das Schulgebäude ist als 3-geschossiges Gebäude geplant, das mit seinen westlichen und nördlichen Außenwänden den Verlauf der anliegenden Straße aufnehmen soll. So entsteht eine Art T-Form aus einem Nord und einem Südflügel. Die Außenmaße LxB betragen ca. 44,0 x 29,5 m im Gesamten und einer Höhe von 11,75 m. Es handelt sich um einen zweihüftigen Neubau mit Flachdach und ohne Unterkellerung. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 10.000m³, die Nettogrundfläche ca. 2.319 m². Bei der Teilmaßnahme 2 handelt es sich um die Neuerrichtung eines Kindergartens mit insgesamt 110 KITA-Plätzen (45 Krippen- und 65 Kindergartenplätze). Dieser Neubau ist als zweigeschossiger, versetzter Baukörper geplant, ebenfalls ohne Unterkellerung. Das zweihüftige Gebäude hat Abmessungen LxB von ca. 50,5 x 22,0 m und einer Höhe von 7,90 m. Das Obergeschoss ist als eine Art Staffelgeschoss geplant und springt gartenseitig über den beiden ausspringenden Gebäudeteilen um ca. 2,5 m ein. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 7.335m³, die Nettogrundfläche ca. 1.516 m². Beide Neubauten sollen auf dem Grundstück der jetzigen Stadtverwaltung Borna, An der Wyhra 1 gebaut werden. Das momentan noch im Betrieb befindliche Gebäude der Stadtverwaltung soll als Teilmaßnahme 3 rückgebaut werden und an dessen Stelle die gemeinsamen und erforderlichen Stellplätze der beiden neuen Einrichtungen entstehen. Für das Vorhaben liegen die relevanten Genehmigungen vor. Die Umsetzung der Maßnahme hat mit den Arbeiten der Baufeldfreimachung in 08/2024 begonnen, Ziel ist die Fertigstellung Hochbau des Objektes BFS in 03/2026, des Objektes BKG in 07/2026. Der benannte Abbruch des Bestandsgebäudes ist im 1. Quartal 2026 bis beginnend 2. Quartal 2026 vorgesehen. Abschließend sind die Außenanlagen bis 09/2026 herzustellen. Bis zum Abbruch des Bestandsgebäudes finden die Arbeiten am Vorhabensstandort im laufenden Betrieb der Verwaltung statt. Besonderheiten zur Beschaffenheit des Vorhabensstandortes sind den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Auftragsumfang beinhaltet im Wesentlichen für das Los 26 – Küchentechnische Anlagen folgende Leistungen (Auszug) für beide Gebäude: KG 471 Küchentechnische Anlagen 2 St. Handwaschbecken 2 St. Hochschrank 2 St. Besen- und Putzmittelschrank 2 St. Zulauftisch 2 St. Geschirrspülmaschine 2 St. Ablauftisch 2 St. Handwaschbecken-/Ausgusskombination 3 St. Arbeitsschrankkombination mit Spülbecken 2 St. Elektro-Herd mit Ceran-Großkochfeld und Backofen 2 St. Arbeitsschrankkombination 3 St. Abräumwagen 2 St. Fahrbarer Arbeitstisch 2 St. Umluft-Wandhaube LxBxH ca. 120x60x15 cm 2 St. Brüstungsabdeckung mit Hustenschutz 1 St. Umluftkühlschrank 1 St. Arbeitsschrank, abgesenkt 1 St. Wandhängeschrank 6 St. Regale g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 15.12.2025, Ende: 29.05.2026, Einzelfristen in Anlage 1 FB 214 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Wahlrecht des öffentlichen Auftraggebers k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Wahlrecht des öffentlichen Auftraggebers l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3255484/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 14.10.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 13.12.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 14.10.2025, 11:00 Uhr; Ort: elektronisch, Öffnungstermin gemäß § 14 VOB/A; Personen, die anwesend sein dürfen: Öffnung der Angebote nur von mind. 2 Vertretern des AG in einem gemeinsamen Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist t) Sicherheiten: Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. / Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) als Bürgschaft. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Verpflichtungserklärung-Mindestlohngesetz, Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Urkalkulation, Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 39; Straße, Hausnummer: Braustraße 2; Postleitzahl: 04107; Ort: Leipzig; Land: DE Tischler/ Innenausbau/ Einbaumöbel,Möbel (Gastronomie/ Kantinen),Ausstattung (Gastronomie/ Kantinen)
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor