AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 13:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24451512/

DIM - Ausbauarbeiten, Baureinigungsarbeiten, Abbrucharbeiten

Notice-ID: 24451512

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Stammdaten

Auftraggeber
Albatros eV
Veröffentlicht
26.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Albatros eV, Berliner Straße 14, 13507 Berlin, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer AE_01-2025-0004 zu der am 11.07.2025 15:08 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3216408) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "DIM - Ausbauarbeiten, Baureinigungsarbeiten, Abbrucharbeiten" folgendes bekannt: Das Ausschreibungsverfahren wird gem. §63 (1), Satz 3 der VgV (Vergabeverodnung) aufgehoben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Erläuterungen: Es handelt sich um ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Bauvorhaben, dass im Rahmen des bewilligten Budgets realisiert werden muss. Das Budget für die mit der Vergabenummer 044_AE_01-2025-0004 ausgeschriebenen Leistungen der „Ausbauarbeiten, Baureinigungsarbeiten, Abbrucharbeiten“ wurde vom Bestbieter um 28% überschritten. Da die Summe der Ausschreibungsergebnisse aller ausgeschriebenen Gewerke das bewilligte Budget ebenfalls überschreitet, ist auch keine Kompensation durch Budgetunterschreitungen bei anderen ausgeschriebenen Leistungen möglich. Die Aufhebung einzelner Lose wurde geprüft und für untauglich befunden. Das Bauvorhaben muss daher umgeplant und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben werden. Abbruch/ Rückbau,Komplettleistung Gebäudeausbau,Bauendreinigung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).