AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24479300/

Ausbau der Straße "Am Sportplatz" im OT Duddenhausen

Notice-ID: 24479300

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Stammdaten

Auftraggeber
Flecken Bücken c/o Landkreis Nienburg/Weser - Zentrale Vergabestelle
Veröffentlicht
01.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Straße ?Am Sportplatz? im OT Duddenhausen, Flecken Bücken, Samtgemeinde Grafschaft Hoya: Vorhandener Zustand: Die vorhandene Fahrbahn hat eine Asphaltbefestigung und eine Ausbaubreite von ca. 3,10 m. Die Fahrbahn zeigt Unebenheiten und Verdrückungen. Geplanter Ausbau: Die Fahrbahn soll in vorhandener Breite einen bituminösen Überbau mit 200 kg/m2 Asphalttragdeckschicht AC 16 TL LW erhalten. Aufgrund der Unebenheiten soll zusätzlich ein Vorprofil mit ca. 100 kg/m2 Asphalttragdeckschicht AC 16 TL LW hergestellt werden. Die geplante Ausbaulänge beträgt ca. 246 m. Der Anschlussbereich an eine vorhandene Fahrbahn aus Pflasterklinker soll im Tiefeinbau hergestellt werden. Die vorhandenen Anliegerzufahrten sind an die neue Fahrbahnhöhe anzugleichen. Die Seitenräume sind mit Oberboden anzugleichen. Zusätzlich soll eine vorhandene Einmündung in der Nähe der Straße ?Am Sportplatz? saniert werden. Die Entfernung zur Straße ?Am Sportplatz? beträgt ca. 500 m. Die Einmündung hat eine Befestigung aus Pflasterklinker mit einem bit. Überzug. Die Asphaltbefestigung soll entfernt und neu hergestellt werden. Die Befestigung aus Pflasterklinker soll wieder mit Asphalttragdeckschicht AC 16 TL LW überbaut werden. Ausbau der Straße "Am Sportplatz" im OT Duddenhausen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).