Bietergemeinschaft
Die Bieter reichen ihre Angebote entsprechend gegliedert nach Teil 1 und Teil 2 ein. Es steht den Bietern frei, sich zur Erfüllung des Auftrags geeigneter Partner im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder Nachauftragnehmer als Dienstleister zu bedienen.
Es steht den Bietern frei, sich zur Erfüllung des Auftrags geeigneter Partner im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder Nachauftragnehmer als Dienstleister zu bedienen.