AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Elektroarbeiten zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes ? Rathaus Schwelm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schwelm
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 45310000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
Elektroarbeiten zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes ? Rathaus Schwelm lm Zuge der Erweiterung des Rathauses werden zusätzliche Büroräume sowie ein Archivraum geschaffen, um den gestiegenen Anforderungen an die Verwaltung gerecht zu werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine effiziente Arbeitsumgebung zu gewährleisten und gleichzeitig die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Hier: Ausbau zur Nutzung einer bestehenden Fläche im Rathaus. Hierfür werden die Elektroarbeiten erforderlich: die erforderliche Stromleitung, sowie die Beleuchtung und etc. Konkrete lnformationen zur Ausführung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a)Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit - eine Referenz zur Ausführung von Elektroarbeiten in einem Büroraum mit mindestens 50qm (Räumlichkeit) 3. rechtliche Eignung -Eintragung in der Handwerksrolle II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5)VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 "Angaben zur Kalkulation über die Endsumme" 6)233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 30.10.2025 bis 03.12.2025 Elektroarbeiten