AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/24580ad9-155d-4b64-aa89-5ff8acc4376a) · Abgerufen am 11.08.2026 02:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24580ad9-155d-4b64-aa89-5ff8acc4376a/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für neun Bundesliegenschaften in Niedersachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg

Notice-ID: 24580ad9-155d-4b64-aa89-5ff8acc4376a · Procedure-ID: 1643625f-0531-4a00-9507-9debea5b75ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
21.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
198.750 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für neun Bundesliegenschaften in Niedersachsen

Lose

8 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Amendt Gebäudereinigung & Dienstleistungsservice GmbH · Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG · Müllers GmbH
Vertragsabschluss
23.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).