AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 06:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/245c59e8-532a-4928-acc9-949bd00b14d8/

Beschaffung, Implementierung und Nutzung einer Bauprojektmanagement-Software

Notice-ID: 245c59e8-532a-4928-acc9-949bd00b14d8 · Procedure-ID: fa21ca98-43bd-4d67-afbd-3449c0f847ed

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Berlin
Veröffentlicht
04.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gewobag beabsichtigt, eine Bauprojektmanagement-Software zu beschaffen, die alle Aufgaben im Bauprojektmanagement sowohl im Planungsprozess als auch auf der Baustelle digital unterstützt. Die Software soll als zentrale Plattform für Kommunikation, Dokumentation und Organisation dienen und die effiziente, strukturierte und rechtssichere Durchführung von Bauprojekten maßgeblich verbessern. Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung, Bereitstellung und Implementierung einer geeigneten Softwarelösung, die sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene einen Mehrwert schafft und als zukünftiges zentrales Arbeitswerkzeug für interne sowie externe Projektbeteiligte dient.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 6× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).