AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 13:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24600018/

Krapphofschleuse, Kampfmittel & Sedimententnahme

Notice-ID: 24600018

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Veröffentlicht
30.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45248100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Zur Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes in den Vier- und Marschlanden plant der LSBG den Bau von drei Schöpfwerken sowie den Umbau der Krapphofschleuse. Durch den Umbau der Krapphofschleuse ist die Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit geplant, um den Schleusengraben zu entlasten und dadurch das Stadtgebiet von Bergedorf besser vor Hochwasser zu schützen. Ziel dieser Baumaßnahme ist zunächst die Sedimententnahme in der Schleusenkammer der Krapp-hofschleuse als Vorbereitung für eine nachfolgende Bauwerksinspektion. Gegenstand der Ausschreibung ist Kampfmittelsondierung/-räumung; Bereitstellung des benötigten Geräts und Ausführung von Nassbaggerarbeiten des Sediments (ca. 500 m³); Transport von schadstoffbelastetem Baggergut zur Entsorgungsstelle; Vor- und Nachpeilung der Schleusenkammer; Taucherarbeiten mit Aufmaß der Widerlager des Nadelverschlusses im Bereich des Außen- und Binnenhauptes und der Dammbalkennischen der Torkammerverschlüsse (Außen- und Binnenhaupt). Die Hauptleistungen sind Folgende: ? Kampfmittelsondierung/-räumung ? Sedimententnahme (Nassbaggerarbeiten) + Transport des Baggergutes zur Entsorgungsstelle ? Vor- und Nachpeilung der Schleusenkammer ? Taucherarbeiten Krapphofschleuse, Kampfmittel & Sedimententnahme

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).