AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 07:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24633136/

Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (401-25-45ind-50358)

Notice-ID: 24633136

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionales Einkaufszentrum (REZ) Südwest, Saonestr. 2-4, 60528 Frankfurt am Main
Veröffentlicht
10.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
79611000-0 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Vergebener Auftrag gemäß§ 30 Absatz 1 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungs-/Vergabestelle sowie deren Adressdaten: Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionales Einkaufszentrum (REZ) Südwest Saonestr. 2-4, 60528 Frankfurt am Main Name des beauftragten Unternehmens (Auftragnehmer): BFB e.V., Wormser Str. 5, 67269 Grünstadt Vergabeart: Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 8 Abs.4 Nr. 4 derUVgO. Art und Umfang der Leistung: Vergeben wurde dieKonzeption und Durchführung einerindividuellen Maßnahmegemäß§ 16 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums (REZ) Südwestbzw. im Bezirk und im Auftrag desJobcenters Landau Südliche Weinstraße.Der Umfang der Leistung betrug eine Maßnahmen mit insgesamt15Plätzen. Die Leistung wurdegesamtan den oben genannten Bieter (Auftragnehmer) vergeben. Maßnahmeort: Stadt Landau in der Pfalz Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragszeitraum): 01.01.2026 - 31.12.2026 401-25-45ind-50358, Jobcenter Landau Südliche Weinstraße, Stadt Landau in der Pfalz

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).