AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
(Interims-)Durchführung zweite (ä.) Leichenschau, Feuerbestattung Südostbayern, Traunstein
Stammdaten
- Auftraggeber
- Regierung von Oberbayern
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 85141000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Mit Beschluss vom 12. November 2019 ?Umsichtig agieren! ? Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen? (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, ?[?] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen [?]? einzuführen. Die Einführung erfolgte zwischenzeitlich, ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 10. Juni 2024, Gl-Nr. 2127-1-1-G, zum 1. April 2025. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt - konkret: Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt - übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium - konkret: Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein - seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV]). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Der öffentliche Auftrag (über soziale und andere besondere Dienstleistungen) - sog. Interimsvergabe - fußt auf der (beabsichtigten) Lösung der bisherigen Rahmenvereinbarung (wie auch der einhergehenden Beleihung) betreffend die Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein zum 14.02.2026. Über die konkrete Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb soll dem Erfordernis der fortgesetzten Bedarfsdeckung vorübergehend, d.h. bis zur (erneuten) Durchführung eines kartellvergaberechtlichen Vergabeverfahrens, entsprochen werden. (Interims-)Durchführung zweite (ä.) Leichenschau, Feuerbestattung Südostbayern, Traunstein