AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 16:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24645628/

Transparenzbekanntmachung GC-MSO Gaschromatograph

Notice-ID: 24645628

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Anhalt
Veröffentlicht
12.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung GC-MSO Gaschromatograph; Vergabenummer: FB43/25; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: ja 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Hochschule Anhalt; Bereich/Abteilung: Beschaffung/Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bernburger Str.55; PLZ: 06366; Ort: Köthen; Land: Deutschland; Telefon: +49 3496674055; E-Mail: evergabe.britta.lindrath@hs-anhalt.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb - UVgO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: GC-MSO Gaschromatograph 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Hochschule Anhalt; Straße, Hausnummer: Strenzfelder Allee 28; PLZ: 06406; Ort: Bernburg; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 38000000-5; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Lieferung GC-MSO Gaschromatograph 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: ab 01/2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 17.11.2025 9. Dokumente: - Labortechnik/ Messtechnik

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).