AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24650278/

Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (401-25-45ind-50330)

Notice-ID: 24650278

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionales Einkaufszentrum (REZ) Südwest, Saonestr. 2-4, 60528 Frankfurt am Main
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
79611000-0 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Vergebener Auftrag gemäß§ 30 Absatz 1 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungs-/Vergabestelle sowie deren Adressdaten: Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionales Einkaufszentrum (REZ) Südwest Saonestr. 2-4, 60528 Frankfurt am Main Name des beauftragten Unternehmens (Auftragnehmer): DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V., John-F.-Kennedy-Str. 15, 55543 Bad Kreuznach Vergabeart: Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 8 Abs.4 Nr. 4 derUVgO. Art und Umfang der Leistung: Vergeben wurde dieKonzeption und Durchführung einerindividuellen Maßnahmegemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums (REZ) Südwestbzw. im Bezirk und im Auftrag der Agentur für Arbeit Mainz.Der Umfang der Leistung betrug eine Maßnahmen mit insgesamt18 Plätzen. Die Leistung wurdegesamtan den oben genannten Bieter (Auftragnehmer) vergeben. Maßnahmeort: Agenturbezirk Bad Kreuznach Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragszeitraum): 01.01.2026 - 31.12.2026 401-25-Ü25sonst-50330, Agentur für Arbeit, Agenturbezirk, Bad Kreuznach, Mainz,, Ludwigshafen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).