AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fahrgasterhebung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 50 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verkehr & Logistik
Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-112-02-04-0793 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: vergabestelle@mvbnet.de Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Fahrgasterhebung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG 2026 Menge und Umfang: Die Erhebung ist gemäß der Richtlinie über die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 231 SGB IX des Landes Sachsen-Anhalt als Stichprobenerhebung in Form einer Linienerhebung durchzuführen. Die Schwerbehindertenerhebung muss auf allen konzessionierten Linien der MVB erfolgen. Die Erhebung muss die folgenden Elemente umfassen: Anzahl der unentgeltlich beförderten Schwerbehinderten und ggf. deren Begleitpersonen Anzahl der sonstigen Fahrgäste über 6 Jahren Ort der Leistung: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 23.02.2026 Ende der Ausführungsfrist: 22.11.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a9ad1cad6-765de763c1d00d5f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 10.12.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 31.01.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Liste der vorzulegenden Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Formularsatz zum Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) (Alt: Landesvergabegesetz LSA) Angebotsschreiben vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (60%), 2 Auftrags- und Qualitätskriterien (40%) 15. Sonstiges: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, wenn: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Straßenbau,Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr),Verkehrszählung
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor