AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 19:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24679508/

Tischler- und Beschlagsarbeiten nach DIN 18 355, 18 357 - Vergabe-Nr.: 2985/2025

Notice-ID: 24679508

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: Ramona.Piko@bbr.bund.de
Veröffentlicht
20.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45421000-4 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Bundesministerium für Verkehr (BMV),Invalidenstraße 44,10115 Berlin Art und Umfang der Leistung: Tischler- und Beschlagsarbeiten nach DIN 18 355, 18 357 Im Bauteil B (Altbau) Bundesministerium für Verkehr sollen Brandschutztüren durch Antriebe barrierefrei gemacht werden. Die Baumaßnahme findet bei laufendem Betrieb des Ministeriums statt. Die Ausführung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. – sechs Türen sind mit Drehflügelantrieben des Herstellers dormakaba einschließlich USV, Schließkantenüberwachung, Präsenzmelder und abgesetzten Deckenrauchmeldern auszustatten. – drei Türen sind um USV und Deckenrauchmelder des Herstellers dormakaba zu ergänzen. Ausführungsbeginn spätestens 10 Tage nach Beauftragung Ausführungsende innerhalb von 20 Werktagen Tischler- und Beschlagsarbeiten nach DIN 18 355, 18 357

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).