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Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum in 2 Losen
Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat · Schleswig · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAusführungsort Flensburg🏆 gsm GmbH · Kiel
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Los 2 VergebenAusführungsort Schleswig🏆 agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG · Flensburg
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG · Flensburg Kleines Unternehmen
- gsm GmbH · Kiel Großunternehmen
Beschreibung
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen. Generell wird der Teilnehmerkreis heterogen besetzt sein (z. B. keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse, Berufserfahrung und Migrationshintergrund). Das Sprachniveau A2 muss vorhanden sein. Es handelt sich um eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, die durch intensive Arbeit mit motivierten Kunden und die Erprobung im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber dabei unterstützen soll, in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Hierfür sollen das individuelle Bewerberverhalten und die Bewerbungsaktivität optimiert werden. Um die praktische Erprobung zu gewährleisten, sollen Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes unterstützt werden. Das Erreichen einer Vermittlungsquote von mindestens 40 % wird vorausgesetzt.
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📅 Laufzeit endet am 16.11.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben.“
4 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (80 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet. Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte). 0 Punkte bedeutet, dass der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird. 1 Punkt bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte bedeutet, dass ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg. 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend. Zunächst werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert. So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0 und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt. Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d.h. den höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur Durchführung des Auftrages erhalten soll.
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Preis 40 %
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Los- und Preisblatt eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit: 17.11.2025 bis 16.11.2026; 1. optionale Verlängerung: 17.11.2026 bis 16.11.2027; 2. Optionale Verlängerung: 17.11.2027 bis 16.11.2028) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben. Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D. h. die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei (Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und ist auch im Los- und Preisblatt zu vermerken.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 25 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG · gsm GmbHZuschlagswert 1.465.123 €1 Veröffentlichung
- 07.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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