Präqualifikation / Eignungsnachweise
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen.
Die hier unter 1) und 2) genannten Erklärungen/Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungsverfahren einer anerkannten Präqualifizierungsstelle (AVPQ, ULV) durch Einreichung eines entsprechenden Zertifikates über die Präqualifizierung des Unternehmens bzw. Angabe der PQ-Nummer erbracht werden.