AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 18:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24791674/

Sanierung Schwanenteich; Entschlammung

Notice-ID: 24791674

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Grimma
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Stadtverwaltung Grimma Markt 17 04668 Grimma Telefon: +49 3437/9858-420 Fax: E-Mail: vergabe@grimma.de Internet: https://www.grimma.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 2025-14-0029 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 04668 Grimma f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Fachlos - Entschlammung Umfang der Leistung: Der Schwanenteich in Grimma befindet sich im Areal des denkmalgeschützen Schwanenteichparkes. Das Teichwasser wurde agbelassen, so dass der Schlamm sich abgelagert und telseise entwässert hat. In den tiefsten Bereichen des Teiches kann er derzeit nicht vollständig entwässern. Analysen des Schlammes liegen vor. Es wird gegenwärtig (Stand Anfang Dezember) von einem Primärschlammvolumen von 1000 m³ ausgegangen. Der Schlamm ist innerhalb des Teiches auf höher gelegene Bereiche zwischen zu lagern. Nach einer Abtrocknungzeit von ca. 4 Wochen sind Schlammanalysen zu wiederholen. Sofern es die Konsistenz des Schlammes zulässt, ist dieser dann abzutransportieren und zur Entsorgung zu übergeben. Der Entsorger ist entsprechend zu binden. (Vorgesehene Bauzeit bei optimaler Witterung 02.03.- 30.04. 2025.) Als Baubehelfe sind Baustraße, Bauzaun und Baumschutz erforderlich. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 02.03.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.04.2026 weitere Fristen: Baubeginn: 02.03.2026 Abschluss Umsetzung Schlamm: 13.03.2026 Abtransport Schlamm: ab 15.04.2026 Bauende: 30.04.2026 j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19b26d8dbc4-1fbd1c0e675d8dd7 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 16.01.2026 um: 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 27.02.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: Vergabestelle s. a) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 16.01.2026 um: 11:00 Ort: Stadt Grimma Markt 17 04668 Grimma Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Gültiger Nachweis zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für AN und Subunternehmer, Gültiger Nachweis zertifizierter Probenehmer nach LAGA PN 98, Gültiger Nachweis akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IE 17025 (Stand 2018) x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Wasserbau,Nassbaggerung,Entsorgung von Abwasser/ flüssigen Abfällen/ Fäkalien

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).