AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24798042/

Metallbauarbeiten nach DIN 18 360 - Vergabe-Nr.: 3197/2025

Notice-ID: 24798042

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: Ramona.Piko@bbr.bund.de
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45262670-8 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Baumaßnahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf dem Zweiggelände in Berlin-Adlershof, Richardt-Willstädter Str. 1, 12489 Berlin Art und Umfang der Leistung: Metallbauarbeiten nach DIN 18 360 30.000 m³ Abbrucharbeiten, Bauabfälle Aufmaß Dachflächen Werk- und Montageplanung Dachrandgeländer auf dem Hauptdach Bauteile 1 + 2 sowie 4 – 5 mit 430 m Geländerholmen, horizintal 10 Stk Handlaufstöße 20 Stk Gelenkige Eckverbindungen 210 Stk Zwischenpfosten mit Ballastierung 30 Stk Endpfosten 8 Pfosten an Lichtkuppeln 280 Stk Vorbereitung Untergrund 45 m Sicherheitsgeländer Dachrand Brücke 1 Stk Dachrandüberstieg Technikdach BT 4 1 Stk Einhängevorrichtung Anlegeleiter 1 Stk Lieferung und Montage Bautenschutzmatte Beschichtung sichtbare Teile Stundenlohnarbeiten Ausführung: 01/2026 – 06/2026 Metallbauarbeiten nach DIN 18 360

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).