AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 18:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24807700/

Vergebener Auftrag für die "Analyse und Bewertung der Fußverkehrsqualität entlang einer Begehungsroute in vier sächsischen Kommunen

Notice-ID: 24807700

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Stammdaten

Auftraggeber
wegebund
Veröffentlicht
19.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Vergebener Auftrag für die "Analyse und Bewertung der Fußverkehrsqualität entlang einer Begehungsroute in vier sächsischen Kommunen" 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: wegebund; Straße, Hausnummer: Löbtauer Straße 2; PLZ: 01067; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefon: +49 35127184170; Fax: +49 35127184179 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOL/A; Vergabenummer: VS_25_03 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 71422400-4; Art und Umfang der Leistung: Analyse und Bewertung der Fußverkehrsqualität entlang einer Begehungsroute in vier sächsischen Kommunen für das Projekt „wegecheck Sachsen 2026“ 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: wegebund; Straße, Hausnummer: Löbtauer Str. 2; PLZ: 01067; Ort: Dresden; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 19.12.2025-31.12.2026 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: SVU Dresden, STADT - VERKEHR - UMWELT, Inh. Tobias Schönefeld; Straße, Hausnummer: Wachsbleichstraße 25; PLZ: 01067; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: info@svu-dresden.de 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 31.01.2026 Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).