AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24827864/

Rahmenvereinbarung betriebsärztlich Betreuung

Notice-ID: 24827864

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle
Veröffentlicht
29.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
33 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle Brauhausstr. 21 01662 Meißen Telefonnummer: E-Mail: rka.vergabe@kreis-meissen.de Faxnummer: +49 3521-72588031 Internet: https://www.kreis-meissen.org b) Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (vergebener Auftrag nach VOL) c) Art und Umfang der Leistung: Vertragsgegenstand ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten des Landratsamtes Meißen durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2) sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). d) Zeitraum der Leistungserbringung Lieferung/Ausführung ab: 01.01.2026 Lieferung/Ausführung bis: 31.12.2028 Lieferort: Landkreis Meißen, Landratsamt, Dezernat Verwaltung, Hauptund Personalamt, PF 100152 in 01651 Meißen e) beauftragtes Unternehmen: 1. Auftragnehmer: AMVZ GmbH Niederlagstraße 9 01589 Riesa Arbeitsmedizinische Betreuung,Arbeitstechnische Betreuung/ Arbeitssicherheit

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).