Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden · Sachsen

Beschreibung

Die Große Kreisstadt Radebeul (GKR) und die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) planen als Auftraggebergemeinschaft gemeinsam den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße. Inhalt und Umfang dieses komplexen Bauvorhabens ist der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes inkl. Fahrbahn, Gleisanlagen, Fahrleitung, öffentlicher Beleuchtung, Gehwege sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Flemmingstraße" und "Moritzburger Straße". Des Weiteren werden die Gleisanlagen in der Gleisschleife Radebeul West und die beiden Aufstellgleise profilfrei für den neuen Stadtbahnwagen hergerichtet. Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe von Planungs- und Bauleitungsleistungen (Leistungsphasen 1-9) für den grundhaften Ausbau der Meißner Straße in Radebeul.

Dies umfasst Fahrbahn, Gleisanlagen, Beleuchtung, Gehwege und barrierefreie Haltestellen. Anforderungen umfassen Flächenplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung technische Ausrüstung gemäß HOAI.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„1) Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform dtvp.de. 2) Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Abschlusserklärungen sind in Textform zu zeichnen. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärungen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. 3) Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über den vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag (TA) (Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen), welcher um die darin geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf der Plattform hochzuladen. 4) Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 5) Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Erfüllung der geforderten Mindeststandards siehe Eignungskriterien) anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anl. 1.2 Bewertung der Eignungskriterien, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: je nach Auswahlkriterium können 0 bis 10 Punkte vergeben werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es können maximal 115 Punkte erreicht werden. Maximal 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los. 6) Die AGG behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Grenzüberschreitendes Recht

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.981 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 110.776 €
Median 256.793 €
Oberes Quartil 580.482 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 15.09.2025
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 217 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 194.849 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.643 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)