AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Architektenleistungen Leistungsbild Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Schalksmühle, Schalksmühle
- Veröffentlicht
- 14.06.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 109.469 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung entstand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert. Zum Bau des „Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8Giebel“ gehören selbstverständlich funktionale und zugleich einladende Außenbereiche. Die derzeitigen Außenflächen bieten keine Aufenthaltsqualität und werden außerdem durch die vorauslaufenden Bauarbeiten weitgehend zerstört werden. Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen befassen sich mit der planerischen Neugestaltung der Außenbereiche.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.06.2025
- Ende
- 31.12.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Bauer + Fecke Lanschaftsarchitekten PartGmbB
- Vertragsabschluss
- 04.06.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 23.05.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.