AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 22:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24902206/

Los 08 - Bodenbelagsarbeiten der Sekundarschule Geschwister Scholl in 39596 Goldbeck

Notice-ID: 24902206

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
Veröffentlicht
23.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Postanschrift: Hospitalstraße 1 - 2 39576 Hansestadt Stendal Telefon: +49 3931-607947; -7973; -7974 Fax: +49 3931-607948 E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Internet: https://www.landkreis-stendal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65.1027/08/2025 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Sekundarschule "Geschwister Scholl", Friedrich-Ebert-Straße 19, 39596 Goldbeck f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 08 - Bodenbelagsarbeiten Umfang der Leistung: 1.620 m² Untergrundbehandlung, 1.620 m² Epoxidharzsperre, 1.620 m² Verlegung Bodenbelag Kautschuk, 700 m Verlegung Sockelleisten. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 13.04.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 05.03.2027 weitere Fristen: j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a25a80714-4fb92d3a84cb746 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 10.02.2026 um: 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 10.04.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine, da die Öffnung der Angebote (Öffnungstermin) nicht öffentlich ist, da nur elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Es liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" umfasst folgende Angaben: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Es sind die drei letzten Geschäftsjahre zugrunde zu legen, für die entsprechende Jahresabschlüsse beim Unternehmen vorliegen.), Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen (Verlegung von Kautschukbelägen) ausgeführt wurden, Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, Erklärung zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer), Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Fortsetzung siehe y) Sonstige Angaben Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben 1. Fortsetzung zu w) Beurteilung der Eignung: Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen: Sofern der Bestbieter nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung": drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (Verlegung von Kautschukbelägen) der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Sofern der Bestbieter präqualifiziert ist: Der Auftraggeber prüft, ob die im o.g. Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen die geforderten vergleichbaren Leistungen (Verlegung von Kautschukbelägen) in der geforderten Anzahl von drei Referenzen abdecken. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen diese Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind auf gesondertes Verlangen ergänzend entsprechende Referenzen mit den geforderten Angaben einzureichen. Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die geforderte Anzahl von 3 Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" in Bezug auf die vom Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungsteile auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis der Nachunternehmen anzugeben. Bei Nachunternehmen wird auf die Einreichung von Referenzen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, die die Einreichung erforderlich machen bzw. die zu Zweifeln an der Eignung führen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der vorgenannten 3 Referenzen in Bezug auf die vom Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungsteile der/s entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen. 2. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (Fassung vom 07.12.2022) (TVergG LSA) einzureichen: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022), Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) auch für die Nachunternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: ab 01.01.2026: 15,49 Euro/h. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt orientiert sich am Tarifentgelt der Länder und ist somit abhängig von den jeweiligen Tarifverhandlungen. Es kann daher nur bis zur nächsten Verhandlungsrunde verbindlich festgelegt werden. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, behält das derzeit geltende Mindeststundenentgelt seine Gültigkeit. Bei der Ausführung der Leistung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundensätze zu berücksichtigen. Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland vom 10.09.2025 (Tarifvertrag im Sinne § 11 Abs. 1 Nr. 2 TVergG LSA, Fassung vom 07.12.2022) in Verbindung mit dem Manteltarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland vom 25.11.2014 mit folgenden tariflichen Entgelten (je Stunde) in den entsprechenden Entgeltgruppen (E): Ab 01.01.2026: E 2 = 13,91 Euro, E 3 = 14,28 Euro, E 4 = 15,18 Euro, E 5 = 16,42 Euro, E 6 = 17,85 Euro, E 7 = 19,64 Euro, E 8 = 22,33 Euro und E 9 = 24,99 Euro (Die Entgeltgruppen E 2, E 3 und E 4 werden durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt in Höhe von derzeit 15,49 Euro ersetzt.) Ab 01.01.2027: E 2 = 14,61 Euro, E 3 = 14,72 Euro, E 4 = 15,65 Euro, E 5 = 16,93 Euro, E 6 = 18,40 Euro, E 7 = 20,25 Euro, E 8 = 23,02 Euro und E 9 = 25,76 Euro (Die Entgeltgruppen E 2 und E 3 werden durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt in Höhe von derzeit 15,49 Euro ersetzt.). Es werden - wie hiervor dargestellt - einzelne Tariflöhne durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) ersetzt. 3. Hinweise: 3.1 Alle unter w) zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen genannten vorzulegenden Unterlagen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Bei nicht fristgerechter Vorlage der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Unterlagen und der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA (Fassung vom 07.12.2022) durch den Bestbieter (ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 3.2 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen. 3.3 Das Vergabeverfahren wurde mit Veröffentlichung am 28.10.2025 und damit vor Inkrafttreten der Neufassung des TVergG LSA vom 01.10.2025 (gültig ab 01.11.2025) begonnen. Gemäß § 26 TVergG LSA (Fassung vom 01.10.2025) findet auf das vorliegende Vergabeverfahren daher weiterhin das TVergG LSA in der Fassung vom 07.12.2022 Anwendung. Fußbodenbeläge

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