Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung", welches den Vergabeunterlagen beiliegt, vorzulegen.
Mit dem Angebot sind die Qualifikationsnachweise für den SiGeKo und Gutachter für Beweissicherungsleistungen vorzulegen.
Auf Verlangen sind folgende Bescheinigungen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
Auf Verlangen ist das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung", welches den Vergabeunterlagen beiliegt, von den Nachunternehmern vorzulegen.
Nachweis über die technische Ausrüstung, das technische Personal und Leitung
Nachweis des AN über die Höhe des Auftragswertes der im eigenen Betrieb erbracht wird (mindest. 50 %)
Der Bieter hat Deponie/Ort für eine schadlose Beseitigung aller Bodenüberschussmassen entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) zu benennen und in einer formlosen Erklärung nachzuweisen.